In den letzten Wochen wurde das Thema Bauen, Flächenzugang und Finanzierung häufig bei meinen Treffen angesprochen. Mein Ziel, wie in meinem Programm dargelegt, ist es, den Flächenverkauf in Hüfingen auf ein Minimum zu reduzieren. Wir tragen eine Verantwortung für künftige Generationen und dürfen nicht das gesamtes Gemeindeeigentum veräußern. Als bevorzugte Lösung sehe ich die Erbpacht. Viele waren mit dem Begriff "Erbpacht" nicht vertraut, und ich musste ihn oft erklären. Deshalb habe ich jetzt diese Seite zu diesem Thema eingerichtet.
Die Erbpacht, auch bekannt als Erbbaurecht, bietet eine pragmatische Lösung für Personen und Unternehmen, die ein Grundstück nutzen möchten, ohne dessen Eigentümer zu werden. Durch Zahlung eines jährlichen Pachtzinses an den Grundstückseigentümer wird das Recht erworben, auf dem Grundstück zu bauen und dieses zu nutzen, meist über einen Zeitraum von bis zu 99 Jahren. Dies ermöglicht es vor allem jungen Familien, trotz der hohen Kosten für Grundstücke und steigenden Zinssätzen, ein Eigenheim zu realisieren. Gleichzeitig sichert es der Kommune dauerhafte Einnahmen und fördert eine nachhaltige Stadtentwicklung.
Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Modell, und warum stellt es eine attraktive Option für Hüfingen dar?
Das Erbbaurecht, ein im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) festgelegtes Konzept, ermöglicht den Bau und Besitz von Gebäuden auf einem Grundstück, das jemand anderem gehört. Der Kern dieses Modells liegt in der Trennung von Grund und Boden vom darauf errichteten Bauwerk. Für die Nutzung des Grundstücks zahlen die Erbbauberechtigten einen jährlichen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Dieser Zins ist im Voraus festgelegt und kann anpassbar sein, um Fairness über die Zeit zu gewährleisten.
Für Bauherren, insbesondere junge Familien, bietet die Erbpacht am Anfang eine finanzielle Erleichterung. Sie können in ihr eigenes Zuhause investieren, ohne die erheblichen Kosten für den Grundstückskauf tragen zu müssen. Für die Kommunen bedeutet die Vergabe von Erbbaurechten nicht nur eine fortlaufende Einnahmequelle, sondern auch eine aktive Rolle in der Gestaltung der städtischen Entwicklung. Durch gezielte Vergabe und Vertragsgestaltung können sie die Nutzung steuern und ihre städtebaulichen, sozialen und ökologischen Ziele verfolgen.
Ein besonders wichtiger Aspekt der Erbpacht ist die Möglichkeit der Verlängerung nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit. In der Regel wird zwischen den Parteien eine Verlängerung des Erbbaurechts vereinbart, was für die Erbbauberechtigten die Sicherheit bietet, dass ihre Investitionen in das Bauwerk langfristig geschützt sind. Diese Verlängerungsoption stellt einen wesentlichen Vorteil des Erbbaurechts dar, da sie die langfristige Planungssicherheit für beide Seiten – sowohl für den Erbbauberechtigten als auch für den Grundstückseigentümer – erhöht.
Fazit
Die Erbpacht oder das Erbbaurecht bietet eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. Bauherren profitieren von einer kostengünstigeren Möglichkeit, ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Kommunen sichern sich durch Erbbauzinsen eine dauerhafte Einnahmequelle und behalten gleichzeitig die Kontrolle über die Nutzung des Landes. Und nicht zuletzt dient das Modell der sozialen Gerechtigkeit und der nachhaltigen Entwicklung Hüfingens. Mit der Möglichkeit der Verlängerung nach Ablauf der Laufzeit wird zudem die langfristige Sicherheit und Attraktivität dieses Modells weiter gestärkt.
Und Ja: Erbpacht ist auf lange Sicht teurer als der direkte Grundstückskauf, doch ermöglicht sie gerade in der gegenwärtigen Situation vielen Familien den Hausbau, denen sonst aufgrund der strengen Kreditvergabe der Weg zum Eigenheim verwehrt bliebe.
Weitere Infos: Vor & Nachteile